AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spenglerei Guschlbauer GmbH

Allgemeines


Zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge: Die einschlägigen Ö-Normen des ABGB, insbesondere jene über den Werkvertrag, sowie die Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnung. Widersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, andernfalls sie als ausgeschlossen gelten. Unsere Offerte erfolgen freibleibend. An alle Entwürfen, Vorschlägen, Aufstellungen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen von niemanden ohne unserer schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Anbotes sind Zirka-Werte. Unser Anbot bleibt, wenn nicht anders angegeben, einen Monat verbindlich. Werden Arbeiten beauftragt, die im Anbot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. Der für die Durchführung der Arbeiten benötigte Baustrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Kostenvoranschlag:

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird mit max. 10 % der Reparatursumme verrechnet. Bei Zustandekommen eines Instandsetzungsauftrages nach Erstellung eines Kostenvoranschlages werden die Kosten für die Erstellung entsprechend dem Umfang des erteilten Reparaturauftrages in Abzug gebracht.
Bei Auftragserteilung eines Kostenvoranschlages ab € 10.000.- werden 20% der Gesamtsumme als Anzahlung vor Arbeitsbeginn fällig.

Preise

Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne, Material- und Transportpreise zugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberichtigungen. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Wir sind berechtigt,Abschlags-und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu legen.

Alle Rechnungen sind binnen 10 Tage nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit, mindestens jedoch von 12 % p.a., zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.

Abnahme, Garantie und Haftung

Längstens 7 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen,zu denen uns keine schriftliche Mängelrüge verfasst wurde,als abgenommen und genehmigt. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftragte Bauleitung rechtswirksam ergangen ist. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von Ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung Ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten wird die Geltung österreichischen Rechts sowie Gerichtsstand Wien vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.

Aktuelle Preisentwicklung

Angesichts der pandemiebedingten und sehr dynamischen Preisentwicklung für Materialien, erhalten wir von unseren Lieferanten derzeit nur Tages-bzw. Wochenpreise. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir angesichts der sich daraus ergebenden Dynamik unser Angebot nur unverbindlich/ freibleibend abgeben können.

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt der Lieferung steigen, ist eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die geänderten Materialpreise erforderlich.

Neben der Preisentwicklung sind derzeit Lieferengpässe und damit einhergehende Verzögerungen leider unvorhersehbar. Es ist auch von uns nicht abzusehen, wann und bei welchen Materialien Lieferungen eingehalten werden können. Durch die aktuelle globale Warenknappheit können wir nicht abschätzen ob termingerecht zu unseren Angeboten das benötigte Material zur Verfügung steht.